Durchführungsvereinbarung
1.Veranstaltungsdaten
1.1 Kursart
Wie in Buchung angegeben
1.2 Durchführungsort
Outdoor Wiese oder Bewegungsraum der jeweiligen Einrichtung
1.3 Altersgruppe
Ab Kindergarten oder Krippe
In begründeten Ausnahmefällen ist in Absprache mit der Sport und Spiel Akademie die Zuordnung des Kindes in eine andere Altersgruppe möglich.
1.4 Wochentag
Wie in Buchung angegeben/ bitte beachten Sie die AGB
1.5 Preis
59.- € pro Monat / Die Abbuchung erfolgt monatlich via Lastschrift
15.- € einmalige Bearbeitungsgebühr bei Anmeldung
1.6 Beginn der Veranstaltung
Wie in Buchung angegeben
Das Bringen zum Durchführungsort wird von der Einrichtung und der Sport und Spiel Akademie intern organisiert.
1.7 Ende der Veranstaltung
Wie in Buchung angegeben
Die Kinder werden am Ende der Veranstaltung durch eine erziehungsberechtigte Person oder durch eine schriftlich zur Abholung berechtigte Person vom Durchführungsort abgeholt. Bitte beachten Sie dazu die Vereinbarungen zur Abholungsberechtigung im Buchungsformular.
Wichtige Durchführungshinweise
2.1 Speisen und Getränke
Wir bitten darum, dass die Kinder nur eine mit frischem Wasser gefüllte Flasche in den Kurs bringen.
Auch einen kleinen gesunden Snack können Sie den Kindern gern mitgeben. Dieser sollte aber nur nach Kursende verzehrt werden. Wir bitten darum, den Kindern keine Süßigkeiten mit in den Kurs zu geben.
2.2 Speisen und Getränke
Erforderlich ist einfache und bequeme Sportkleidung.
Spezielles Schuhwerk ist nicht notwendig.
Leistungen
3.1 Sport und Spiel
Der ganzheitliche Ansatz unserer Kurse sorgt dafür, dass Ihre Kinder das volle Bewegungsspektrum erfahren. Unser Sportspielkurs bedient viele unterschiedliche Sportarten und Ballsportarten, um die jeweils spezifischen Bewegungsfähigkeiten, die jede Sportart mit sich bringt, Ihren Kindern auf spielerische Art und Weise beizubringen. Je nach Entwicklungsniveau der Gruppe kann die Komplexität der Spiele und Übungen immer weiter gesteigert werden, sodass sich unser Sportspielkurs jeder Altersgruppe anpassen lässt.
− Ganzheitliche Ausbildung von Kindern in ihrer geistigen, emotionalen & motorischen Entwicklung
− Vielseitiges Erleben und Wahrnehmen von Sportspielsituationen
− Vermittlung spielübergreifender Fähigkeiten & Fertigkeiten mit dem Ball (Ballgefühl, Ballkoordination) − Soziale Einbindung in „Sportspielgruppen“
3.2 Betreuung durch spezifisch geschulte Trainer und Trainerinnen
Unsere Trainer und Trainerinnen werden nach dem sportpädagogischen Konzept der Sport und Spiel Akademie ausgebildet.
Aufsichtspflicht
4.1 Übertragung der Aufsichtspflicht
Die Erziehungsberechtigten übertragen für die Dauer der Sportbetreuung die Aufsicht des Kindes auf die Betreuer des Angebots.
4.2 Anweisungen der Betreuer
Die Erziehungsberechtigten haben ihr Kind in Kenntnis gesetzt, dass es den Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten hat.
4.3 Ärztliche Behandlung
Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass im Falle eines medizinischen Notfalls und einer daher notwendigen ärztlichen Behandlung sämtliche Maßnahmen, die von einem hinzugezogenen Arzt für dringend erforderlich gehalten werden, an dem Kind vorgenommen werden dürfen.
4.4 Unerlaubte bzw. ordnungswidrige Einzelaktionen des Kindes
Die Erziehungsberechtigten sind sich bewusst, dass die Betreuer/innen für unerlaubte bzw. ordnungswidrige Einzelaktionen des Kindes keine Verantwortung tragen. Für diese Fälle entbinden die Erziehungsberechtigten den Veranstalter von der Haftung im Rahmen der Aufsichtspflicht.
4.5 Haftpflichtversicherung
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass das Kind haftpflichtversichert ist.
4.6 Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie dem Veranstalter alle für die Aufsichtspflicht relevanten Informationen zu Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien des Kindes bei der Anmeldung oder rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (mindestens 2 Tage vor Beginn) schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt haben. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie die Sport und Spiel Akademie immer sofort schriftlich oder per E-Mail über Veränderungen informieren.
4.7 Informationen zu notwendigen Medikamenten
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie dem Veranstalter alle für die Aufsichtspflicht relevanten Informationen zu notwendigen Medikamenten, die das Kind zwingend einnehmen muss, bei der Anmeldung oder rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (mindestens 2 Tage vor Beginn) schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt haben. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie die Sport und Spiel Akademie immer sofort schriftlich oder per E-Mail über Veränderungen informieren.
4.8 Für die Betreuung des Kindes persönliche wichtige Informationen
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie dem Veranstalter alle für die Aufsichtspflicht relevanten Informationen zum Verhalten des Kindes, bei der Anmeldung oder rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn (mindestens 2 Tage vor Beginn) schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt haben. Dazu gehören zum Beispiel Informationen über Ernährungsbesonderheiten, Familiensituation, soziale Schwierigkeiten, Zahnspange tragen, Behinderung etc. Die Erziehungsberechtigten versichern, dass Sie die Sport und Spiel Akademie immer sofort schriftlich oder per E-Mail über Veränderungen informieren.
Abholvereinbarungen
5.1 Abholberechtigung vom Durchführungsort
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass nur eine der Sport und Spiel Akademie bekannte erziehungsberechtige Person selbst, eine uns bei der Anmeldung im Anmeldeformular genannte abholberechtigte Person, oder eine durch eine unterschriebene Sport-und-Spiel-Akademie-Abholberechtigung autorisierte Person das Kind zur festgelegten Abholzeit vom Durchführungsort abholen wird.
5.2 Keine abholberechtigte Person beim Veranstaltungsende am Veranstaltungsort
Sollte eine abholende Person nicht die erziehungsberechtigte Person sein, oder keine vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Abholberechtigung mit sich führen, werden die Trainer telefonisch versuchen die erziehungsberechtigte Person zu erreichen. Sollten die Trainer die erziehungsberechtigte Person nicht erreichen, übernimmt der Erziehungsberechtigte alle Kosten, die bei der persönlichen Begleitung des Kindes nach Hause entstehen. Stundenlohn Trainer 30.- € und Fahrgeld.
5.3 Abholberechtigte Person kommt zur Abholung zu spät zum Durchführungsort
Sollte die abholberechtigte Person mehr als 5 Min. zu spät zur Abholung erscheinen, behalten wir uns vor für die weitere anfallende Betreuungszeit pauschal einen Stundensatz von 30.- € zu berechnen.
5.4 Abholberechtigung für die Trainer zur Abholung aus der Einrichtung
Sie haben einen Kurs gebucht bei dem die Kinder bei geeignetem Wetter evtl. die Einrichtung verlassen und im
Umfeld der Einrichtung im Außenbereich Sport treiben. Durch Zustimmung zu unseren
Durchführungsvereinbarungen stimmen Sie dieser Abholung zu. Die Kinder werden nur von Trainern abgeholt die in der Einrichtung bekannt sind.
Hygienekonzept
6.1 Hygienekonzept der Sport und Spiel Akademie
Die Erziehungsberechtigten versichern, dass sie mit dem Hygienekonzept der Sport und Spiel Akademie
einverstanden sind. Dies beinhaltet, dass die Trainer sich an die Vorgaben der Landeshauptstadt München halten.
Die Sport und Spiel Akademie belehrt die Trainer bzgl. der Maskenpflicht und der Test-Vorschriften, diesen Regelungen leisten die Trainer Folge. Sie bestätigen hiermit, dass sie damit einverstanden sind, dass die Kinder von einem externen Trainer betreut werden.